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Gemeindlicher Friedhof; Beantragung der Zulassung für gewerbliche Tätigkeit

Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung kann jede Gemeinde in der Benutzungssatzung für ihren Friedhof eigenverantwortlich regeln, ob bzw. welche Genehmigungen oder Anzeigen für gewerbliche Tätigkeiten auf dem Friedhof erforderlich sind.

Beschreibung
Rechtsbehelf
Gemeinde Güntersleben
Gemeinde Güntersleben

  • +49 9365 8070-80
  • Montag 7:30 - 12:30
    Dienstag 7:30 - 12:30
    Mittwoch 7:30 - 12:30
    Donnerstag 7:30 - 12:30 und 14:00 - 18:00
    Freitag 7:30 - 12:30

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