Räum- und Streupflicht
Aus gegebenem Anlass möchten wir noch einmal auf unseren, bereits in der Dorfzeitung vom November 2024 veröffentlichten, Räum- und Streuplan hinweisen.
Alle Eigentümer von Grundstücken als auch nicht bebauten Grundstücken sowie Kleingärten, sind zu dessen Einhaltung verpflichtet.
Diesen finden Sie auf unserer Homepage unter:
Bürgerservice ► Ortsrecht ► Öffentliche Sicherheit und Ordnung