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Montag 7:30 - 12:30
Dienstag 7:30 - 12:30
Mittwoch 7:30 - 12:30
Donnerstag 7:30 - 12:30 und 14:00 - 18:00
Freitag 7:30 - 12:30und nach Vereinbarung
Feldgeschworene; Beauftragung
Feldgeschworene wirken bei der Kennzeichnung von Grenzen in der Örtlichkeit (Abmarkung) mit. Eine Feldgeschworenentätigkeit kann durch Grundstückseigentümer beantragt oder durch den Bürgermeister angeordnet werden.
Stand: 29.05.2026
Redaktionell verantwortlich: Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (siehe BayernPortal)