Städtebauförderung
Auf den folgenden Seiten finden Sie alle Informationen zum integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept – Ortskernsanierung
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Kommunales Förderprogramm mit Gestaltungsleitfaden
Der Gemeinderat der Gemeinde Güntersleben hat in seiner Sitzung am 21.02.2017 zur Durchführung privater Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Ortssanierung ein Kommunales Förderprogramm beschlossen.
Zweck des Förderprogramms ist die Erhaltung bzw. die Wiederherstellung des regionaltypischen Ortsbildes von Güntersleben. Dies soll durch städtebauliche und bauliche Maßnahmen erreicht werden, die das charakteristische Ortsbild unterstützen. Das Programm dient vorwiegend als Anreiz für private Haus- und Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet, im Sinne einer ortsgerechten Entwicklung tätig zu werden.
Im Rahmen des Kommunalen Förderprogramms können folgende Maßnahmen gefördert werden:
- Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes an vorhandenen Wohn-, Betriebs- und Nebengebäuden.
- Anlage bzw. Neugestaltung von Vorflächen und Hofräumen zur Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes.
Es werden nur Maßnahmen gefördert, die Gebäude oder Flächen mit ortsbildprägendem Charakter betreffen bzw. zur Aufwertung des öffentlichen Raums beitragen.
In diesem Sinne werden gefördert:
- Städtebauliche Gestaltungsziele
- Maßnahmen zum Erhalt und zur Erstellung der typischen Raumkanten
- Erhalt der Geschlossenheit des städtebaulichen Gefüges
- Gebäude
- Maßnahmen an Dach und Dachaufbauten
- Maßnahmen an Fassaden
- Maßnahmen an Fenstern und Haus- und Hofeingängen
- Hofräume, Gärten und Freiflächen
- Maßnahmen an Einfriedungen
- Maßnahmen an Gebäudevorbereichen
- Maßnahmen an Hofflächen
- Maßnahmen an Gärten
Der Abriss oder Teilabbruch von Gebäuden und Anbauten kann gefördert werden, wenn es der gestalterischen Aufwertung der Anlage dient und dem Ortsbild nicht abträglich ist. Förderfähig sind Kosten für Maßnahmen, die in sach- und fachgerechter Erfüllung der Maßgaben des Kommunalen Förderprogramms (Link) entstehen.
Die Maßnahmen sollen insgesamt zu einer Aufwertung des Straßen- und Ortsbildes beitragen. Dadurch soll ein harmonisches Gesamtbild entstehen. Die geplanten Maßnahmen haben sich an den im Gestaltungsleitfaden dargelegten Grundsätzen und Empfehlungen zu orientieren. Die Höhe der Förderung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 5.000 € je Grundstück bzw. Wirtschaftseinheit. Maßnahmen, die innerhalb von fünf Jahren durchgeführt werden, gelten als Gesamtmaßnahme und können nur einmal gefördert werden. Bei Eigenleistungen sind lediglich die Materialkosten zuwendungsfähig. Für die Maßnahme erforderliche Architekten- und Ingenieurleistungen können in den förderfähigen Kosten mit 10 % anerkannt werden.
Die Gemeinde Güntersleben behält sich eine Rücknahme der Förderung vor, wenn die Ausführung nicht oder nur teilweise der Bewilligungsgrundlage entspricht und / oder mangelhaft ausgeführt wurde. Die Fördermittel werden natürlichen und juristischen Personen sowie Personengemeinschaften auf Antrag in Form von Zuwendungen von der Gemeinde Güntersleben gewährt. Bewilligungsbehörde ist die Gemeinde Güntersleben. Sie ist zuständig für die Entscheidung über die Gewährung von Fördergeldern. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Anträge auf Förderung sind vor Maßnahmenbeginn nach fachlicher und rechtlicher Beratung durch die Gemeinde Güntersleben schriftlich an die Gemeinde zu stellen.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Maßnahmenbeschreibung mit Angaben über den voraussichtlichen Beginn und den Abschluss der Maßnahmen.
- Lageplan im Maßstab 1:1.000.
- Aussagekräftige Objektfotos.
- Erforderliche Pläne oder Skizzen (z.B. Grundrisse, Ansichten, Detail- oder Werkpläne) je nach Art und Umfang der Maßnahme.
- Kostenvoranschlag bzw. Kostenschätzung mit Beschreibung des Leistungsumfangs.
- Mehrere vergleichbare Angebote bauausführender Unternehmer, in denen die geplanten Leistungen eindeutig und umfassend beschrieben sind. Ein Angebotsvergleich muss möglich sein.
- Finanzierungsplan mit Angabe, ob und wo weitere Zuschüsse beantragt sind.
Die Anforderung weiterer Angaben oder Unterlagen bleiben im Einzelfall vorbehalten. Die Gemeinde Güntersleben bzw. ihre Beauftragten prüfen, ob die privaten Maßnahmen den Zielen des Kommunalen Förderprogramms sowie den Grundsätzen und Empfehlungen des Gestaltungsleitfadens entsprechen.
Die Förderzusage ersetzt jedoch nicht erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen. Maßnahmen dürfen grundsätzlich erst nach schriftlicher Bestätigung der Bewilligung begonnen werden. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn führt zum Ausschluss der Förderung. Spätestens innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraums bzw. Beendigung der Baumaßnahme ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Die Auszahlung der Zuwendungen erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises durch die Gemeinde Güntersleben.
Der Gemeinderat der Gemeinde Güntersleben hat in seiner Sitzung am 21.02.2017 das Kommunale Förderprogramm zur Durchführung privater Sanierungsmaßnahmen beschlossen. Dieses Förderprogramm tritt am Tage nach seiner Bekanntmachung in Kraft (das ist der 21.07.2017) und wird jeweils bis zum Ende eines Haushaltsjahres Gültigkeit besitzen.
Durch die Bereitstellung von Fördermitteln im darauf folgenden Haushaltsplan verlängert sich das Programm um jeweils ein Jahr. Die Förderung kann ganz entfallen, wenn es der Gemeinde Güntersleben aufgrund ihrer Haushaltslage nicht möglich ist, die erforderlichen Eigenmittel aufzubringen. Ansprechpartner im Rathaus ist Herr Stöcker (09365 807031, martin.stoecker@guentersleben.de).
Vordrucke und Formblätter zum kommunalen Förderprogramm:
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Thüngersheimer Straße
Straßenraumgestaltung in der Thüngersheimer Straße
Die Umgestaltung der Thüngersheimer Straße zwischen der Einmündung in die Kreisstraße und der Einmündung der Heeggasse soll als erste Sanierungsmaßnahme im Rahmen der Städtebauförderung durchgeführt werden.
Am 16.03.2016 beauftragte der Gemeinderat das Büro Kaiser + Juritza aus Würzburg mit der Planung. Zunächst wurde eine Bestandsvermessung durch die Auktor Ingenieur GmbH aus Würzburg durchgeführt, um eine Plangrundlage zu erhalten. Am 15.07.2016 wurden im Rahmen eines Interfraktionellen Treffens vom Planer erste Überlegungen vorgestellt und diskutiert. Im Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) ist die Straßenraumgestaltung als Maßnahme V2 enthalten.
In der Bedarfsmitteilung für 2017 ff wurde für 2017 ein Bedarf von 800.000 € und für 2018 ein Bedarf von 500.000 € angemeldet. Die Förderung selbst kann erst nach Abschluss der Planungen beantragt werden.
Am 24.11.2016 fand eine Besprechung mit Vertretern der Polizei, des Landratsamtes, des Straßenbauamtes und der Nahverkehrsplanung statt. Die im Entwurf vorliegende Planung wurde den Vertretern anschließend zur Stellungnahme zugeleitet.
Inzwischen liegen alle Stellungnahmen vor und wurden, soweit es angezeigt war, eingearbeitet. Die Planung wurde vor einer Woche dem Bau-, Landwirtschafts- und Umweltausschuss vorgestellt.
Folgende Punkte wurden dabei festgehalten:
- Für die Fahrbahn wird auf der gesamten Länge ein Haltverbot angeordnet.
- Auf der gesamten Länge ist eine Gehwegbreite von mindestens 1,50 m vorgesehen.
- Im Bereich der Heeggasse ist eine Verengung der Fahrbahn auf 4,0 m vorgesehen. Dadurch wird der Verkehr verlangsamt und die Überquerung der Fahrbahn erleichtert.
- Eine weitere Verengung ist im Bereich der Sparkasse vorgesehen.
- Radfahrer werden wie bisher auch am allgemeinen Verkehr teilnehmen. Eine Verbesserung ergibt sich aber dadurch, dass sich keine parkenden Fahrzeuge mehr auf der Fahrbahn befinden.
- Für den Bereich wird eine Tempo 30 Zone eingerichtet.
- Die Bushaltestelle an der Heeggasse ortsauswärts soll ersatzlos entfallen.
- Im Einmündungsbereich zur Kreisstraße soll keine Mittelinsel als Querungshilfe vorgesehen werden.
- Im Bereich der Fahrbahnverengungen empfiehlt der Ausschuss eine Gehwegbreite von 2,20 m und eine Fahrbahnbreite von 5,60 m vorzusehen.
Der Gemeinderat stimmte der vorgestellten Planung in der Fassung vom 19.01.2017 für die Straßenraumgestaltung in der Thüngersheimer Straße in seiner Sitzung vom 24.01.2017 gegen eine Stimme zu.
Umgestaltung Thüngersheimer Straße Planentwurf
Umgestaltung Thüngersheimer Straße Präsentation
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Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept – Ortskernsanierung
Gemeinderatssitzung vom 29.07.2016
Lageplan über das Sanierungsgebiet
Lageplan über das Sanierungsgebiet
Bekanntmachung über die Auslegung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) mit dem Bericht zu den Vorbereitenden Untersuchungen gemäß §§ 136 ff BauGB vom 17.06.2016
Veröffentlichung der Ergebnispräsentation vom 11. April 2016
Die Arbeiten zum Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) sind nunmehr abgeschlossen. Aus den städtebaulichen und sozialräumlichen Analysen sowie den Verkehrserhebungen wurden mit ihrer Unterstützung in verschiedenen gemeinsamen Veranstaltungen Projektideen entwickelt und diskutiert.
In der Abschlussveranstaltung für das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept und das Verkehrskonzept am 11.04.2016 wurde den Zuhörern im Sitzungssaal des Rathauses die Ergebnisse der verschiedenen fachlichen Analysen sowie die daraus entwickelten Maßnahmenvorschläge für den Ortskern Güntersleben vorgestellt. Diese Ergebnisse können Sie hier einsehen:
Ergebnispräsentation Verkehrsuntersuchung
Verkehr
Im Rahmen des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für Güntersleben wurde für 2015 ein Verkehrsgutachten beauftragt. Dieses wird durch das Büro Link aus Stuttgart bearbeitet. Inzwischen sind die verschiedenen Verkehrszählungen und Verkehrsbefragungen abgeschlossen und erste Ergebnisse konnten ermittelt werden. Im Bürgerarbeitskreis „Verkehr 1” wurden am 11.06.2015 die Ergebnisse der Zählungen und Befragungen vorgestellt:
Verkehrsuntersuchung Verkehr 1
Im Bürgerarbeitskreis „Verkehr 2“ am Mittwoch, den 24.06.2015 wurden die Ergebnisse und Fragen aus der ersten Veranstaltung diskutiert. Weiterhin wurden Vorschläge über die Gestaltung der Straßen dargestellt, und wie der Verkehr erträglich abgewickelt werden kann. Die anwesenden Bürger diskutierten rege und brachten Vorschläge ein, die das Büro Link aufgenommen hat.
Verkehrsuntersuchung Verkehr 2
Ergebnis der Ideensammlung im Rahmen der Bürgerversammlung
Am 25.11.2014 fand der Auftakt zum Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) statt. Im Rahmen der Bürgerversammlung wurden die Bürger deshalb gebeten, Stärken und Schwächen Günterslebens sowie Vorschläge für die Zukunft der Gemeinde in verschiedenen Handlungsfeldern zu benennen. Hier möchten wir Ihnen die wesentlichen Punkte aufzeigen, die in die weitere Bearbeitung des ISEK Eingang finden sollen:
Handlungsfeld Ortsbild: Bausubstanz, Wohnen und Wohnumfeld
- Mehrere Ortskerne vorhanden
- Gestaltung der Ortsmitte (tristes Ortsbild, Verkehr zerschneidet Ortsmitte, brachliegende Grundstücke)
- Sanierungsstau und fehlende Eigentumswohnungen
- Vielfältiges Angebot für Sport und Outdoor-Aktivität erhalten und ergänzen (Grün- u. Freiflächen)
Handlungsfeld Verkehr, Straßen, Plätze
- Stellenweise hohes Verkehrsaufkommen (fehlende Umgehung, Anbindung Neubaugebiet, Durchfahrtstempo)
- Fehlende Querungen für Fußgänger und Radfahrer an verschiedenen Stellen im Ortsgebiet
- Fehlende Stellplätze im Altort
- Stärkung des Radverkehrs: bessere Verbindungen und Sicherheit
Handlungsfeld Lebendige Ortsmitte
- Gute und vielschichtige soziale und Dienstleistungs- und Einzelhandelsinfrastruktur sichern
- Aufenthaltsbereiche im öffentlichen Raum herstellen bzw. aufwerten
- Attraktivität für Besucher und Gäste stärken
Handlungsfeld Grün- und Freiflächen, Freizeit, Erholung und Ökologie
- Gutes Angebot für Sport und Bewegung (Sportanlagen, Dürrbachpark, Radwege) erhalten und weiterentwickeln (Ausschilderung etc.)
- Mehr Grünflächen und Plätze für Aufenthalt im Altort schaffen
- Festplatz einrichten
- Dürrbach aufwerten und sanieren
Handlungsfeld Energie, Gewerbe, Landwirtschaft und Weinbau
- Vermarktung des Weinbaus in der Gemeinde stärken (naturbelassene Weinberge, Selbstvermarkter, Heckenwirtschaften etc.)
- Angebot für Touristen verbessern (Übernachtungsangebote, Gastronomie)
- lokale (landwirtschaftlichen) Produkte vermarkten
Alle Nennungen wurden dokumentiert und sind als Protokoll auf der Homepage der Gemeinde unter www.guentersleben.de nachzulesen.
Alle Bürger hatten die Gelegenheit, „Ihre Ortsmitte“ in einem Plan zu markieren. Hierbei zeigte sich, dass das Ortszentrum Günterslebens sich auf verschiedene Schwerpunktbereiche aufteilt.
An der Kreuzung Thüngersheimer / Rimparer / Würzburger Straße sahen die meisten Bürger ihre Ortsmitte. Dieser Bereich ist auch als historisch wichtiges Zentrum zu sehen, hier lag das Waghaus, hier stand ein großer Baum. Dieser Platz ist nach wie vor der Ausgangspunkt der Kirchenparade und ein wichtiger Treffpunkt. Die zweithäufigsten Nennungen erhielt das „soziale Zentrum“ im Norden des Ortskerns mit Schule, Kindergarten, Haus der Generationen; Kirche, etc. Auch der Bereich um das Lagerhaus mit seinen Einzelhandels- und Dienstleistungseinrichtungen wurde mehrfach genannt.
Die Auftaktveranstaltung liegt inzwischen etwa 2 Monate zurück. Nun möchten wir an dieser Stelle weiterarbeiten und mit den Bürgern gemeinsam überlegen, welche weiteren Schwerpunktbereiche / Zentren bestehen sowie welche Funktionen und Aufgaben die zentralen Bereiche im Ortskern gegenwärtig erfüllen und zukünftig erfüllen sollen.
Zum Thema „Ortsmitte” fanden bereits zwei Bürgerarbeitskreise am 26.02.2015 und am 20.03.2015 statt.