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Bebauungspläne

Flächennutzungsplan 10. Änderung - Bebauungsplan "Wohnprojekt am Deisenberg"

Der Gemeinderat Güntersleben hat am 17.09.2024 und am 11.03.2025  die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Der Vorentwurf wurde am 11.03.2025 vom Gemeinderat gebilligt. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sind bei der Aufstellung oder Änderung von Bauleitplänen die Öffentlichkeit / Bürger frühzeitig zu beteiligen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit / Bürger erfolgt auf folgende Weise:
Die Planunterlagen über den Vorentwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht,  können in der Zeit vom 19.05.2025 bis einschließlich 23.06.2025 hier (siehe unten) eingesehen werden.  

Der Gemeinderat Güntersleben hat am 17.09.2024 und am 11.03.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnprojekt am Deisenberg“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 12 BauGB beschlossen. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wurde am 11.03.2025 vom Gemeinderat Güntersleben gebilligt. Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes liegen folgende Grundstücke mit den Flurnummern:  1300 (teilweise),1300/2, sowie 1025 (Kreisstraße und Fußwege teilweise).
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sind bei der Aufstellung oder Änderung von Bauleitplänen die Öffentlichkeit / Bürger frühzeitig zu beteiligen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit / Bürger erfolgt auf folgende Weise:
Die Planunterlagen über den Bebauungsplan der Innenentwicklung „Wohnprojekt am Deisenberg“, bestehend aus dem Bebauungsplan, der Begründung, dem Umweltbereich (Anlage 1), der Begründung zum Grünordnungsplan (Anlage 2), dem speziellen artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (Anlage 3) und dem schalltechnischen Gutachten (Anlage 4), können in der Zeit vom 19.05.2025 bis einschließlich 23.06.2025 hier (siehe unten) eingesehen werden.

Außerdem können die Planunterlagen zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan  im Rathaus der Gemeinde Güntersleben, Würzburger Straße 17, 97261 Güntersleben, Obergeschoss, Zimmer Nr. 21, während den allgemeinen Dienststunden, Montag bis Freitag 8:00-12:00 Uhr, Donnerstag zusätzlich 14:00-18:00 Uhr, von jedermann eingesehen werden.
Die Öffentlichkeit / Bürger haben die Möglichkeit, sich während der Auslegungsdauer zu den Planungsabsichten der Gemeinde Güntersleben zu äußern.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Neubaugebiet „Platte”

Hinweis: Es können keine Grundstücke mehr im Neubaugebiet „Platte” angeboten werden. Wir bitten von Anfragen abzusehen.

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