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Bauleitplanung

Flächennutzungsplan 10. Änderung - Bebauungsplan "Wohnprojekt am Deisenberg"

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde für die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie für den Bebauungsplan „Wohnprojekt am Deisenberg“ die Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 31.07.2025 bis einschließlich 31.08.2025 durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im selben Zeitraum statt. Am Verfahren wurden 30 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 16.09.2025 die eingegangenen Stellungnahmenbehandelt und die erforderlichen Annahme- und Auslegungsbeschlüsse zu den einzelnen Verfahren gefasst. Ebenso wurde der Feststellungsbeschluss zur Flächennutzungsplanänderung und der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan gefasst. 

 

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan „Wohnprojekt am Deisenberg“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB 

Die Gemeinde Güntersleben hat mit Beschluss vom 16.09.2025 den Bebauungsplan „Wohnprojekt am Deisenberg“ vom 11.02.2025, geändert am 08.07.2025, nachrichtlich ergänzt am 16.09.2025 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Dies wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3  BauGB ortsüblich bekannt gemacht. 
Der Bebauungsplan „Wohnprojekt am Deisenberg“ vom 11.02.2025, geändert am 08.07.2025, nachrichtlich ergänzt am 16.09.2025, mit Begründung, Umweltbericht, Begründung zum Grünordnungsplan, speziellem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag und schalltechnischem Gutachten, jeweils vom 11.02.2025, geändert am 08.07.2025, kann ab sofort im Rathaus der Gemeinde Güntersleben, Würzburger Straße 17, 97261 Güntersleben, während den allgemeinen Dienststunden, Montag bis Freitag von 8:00-12:00 Uhr
und zusätzlich am Donnerstag von 14:00-18:00 Uhr eingesehen werden und über dessen Inhalt Auskunft verlangt werden.

Diesen Unterlagen wird die zusammenfassende Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB beigefügt, in der die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt worden sind, sowie aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt worden ist, erläutert werden. 
Über den Inhalt der Planungsunterlagen wird auf Verlangen Auskunft gegeben. 

Zudem sind der Bebauungsplan mit Begründung, deren Anlagen und die zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 a Abs. 2 BauGB nachfolgend eingestellt: 
Ebenso können die Unterlagen über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern eingesehen werden. 
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach
1.    eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2.    eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschrif-ten über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
3.    nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und
4.    nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler, 

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
 
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Gemeinde Güntersleben, 22.09.2025 

Freudenberger, 1. Bürgermeister        

 

Neubaugebiet „Platte”

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