Sprungziele

Gewerbegebiete Fahrental und Sandgraben

Gewerbegebiet Sandgraben
Gewerbegebiet Fahrental

In der Gemeinde Güntersleben gibt es zwei Gewerbegebiete. Im westlichen Ortsteil das Gewerbegebiet "Sandgraben". Im südlichen Ortsteil das Gewerbegebiet "Fahrental".

 

 

 


Erweiterung des Gewerbegebiets "Fahrental"

Die Gemeine beabsichtigt im Norden des bestehenden Gewerbegebiets „Fahrental“ weitere Gewerbeflächen auszuweisen und zu erschließen. Für Gewerbetreibende, die an Gewerbeflächen interessiert sind, haben wir einen Frageborgen erstellt. Interessensbekundungen können bei der Gemeinde ab sofort eingereicht werden.
Die notwendigen Änderungen im Flächennutzungsplan sind bereits vorgenommen und die Erstellung eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans beauftragt.
Im Rahmen des Bebauunsgsplansverfahrens ist es hilfreich, wenn die Gemeinde möglichst detaillierte Aussagen zu gewünschten Grundstücksgrößen und der Art der ansiedelnden Gewerbe treffen kann.
Zu diesem Zweck wurde ein Fragebogen erstellt, in dem die für die Gemeinde wichtigen Eckdaten auf freiwilliger Basis abgefragt werden.
Die Daten des Fragebogens dienen der Gemeinde als Planungshilfe und ermöglichen eine zielgerichtete Einteilung der Flächen und Festsetzungen im Erweiterungsgebiet. Die datenschutzrechtliche Behandlung der Daten im Fragebogen ist gewährleistet.
Wir bitten alle Interessenten, die Fragen soweit möglich zu beantworten und den ausgefüllten Fragebogen an das gemeindliche Bauamt, Herrn Martin Stöcker, E-Mail: martin.stoecker@guentersleben.de zurückzusenden.
Rückfragen zum Fragebogen oder der geplanten Erweiterung des Gewerbegebiets „Fahrental“:
Bauamt, Herr Martin Stöcker, Tel. 09365-807031

Interessensbekundung Gewerbeflächen - Fragebogen

 

Ansprechpersonen im Rathaus

Martin Stöcker

Bauamt

Alexander Ströhlein

Technisches Bauamt

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.