- +49 9365 8070-0
- +49 9365 8070-80
- Rathaus@guentersleben.bayern.de
Montag 7:30 - 12:30
Dienstag 7:30 - 12:30
Mittwoch 7:30 - 12:30
Donnerstag 7:30 - 12:30 und 14:00 - 18:00
Freitag 7:30 - 12:30und nach Vereinbarung
Gaststättenrechtliche Gestattung für vorübergehenden Alkoholausschank aus besonderem Anlass; Beantragung
Wenn Sie aus besonderem Anlass nur vorübergehend ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe (Alkoholausschank) betreiben wollen, benötigen Sie eine gaststättenrechtliche Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz (GastG).
Stand: 11.12.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)