- +49 9365 8070-80
- Rathaus@guentersleben.bayern.de
Montag 7:30 - 12:30
Dienstag 7:30 - 12:30
Mittwoch 7:30 - 12:30
Donnerstag 7:30 - 12:30 und 14:00 - 18:00
Freitag 7:30 - 12:30und nach Vereinbarung
Leitungen im öffentlichen Straßengrund; Abschluss eines Gestattungs- oder Konzessionsvertrages
Werden im öffentlichen Straßengrund Leitungen für Zwecke öffentlicher Versorgung verlegt, regelt sich das Verhältnis zwischen Straßenbaulastträger und Versorgungsunternehmen nach bürgerlichem Recht. In der Regel wird ein Gestattungs- oder Konzessionsvertrag geschlossen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Fristen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Verwandte Themen
Freigabevermerk
Stand: 17.09.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Gemeinde Güntersleben
Gemeinde Güntersleben