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Pflanzliche Abfälle; Anzeige der Beseitigung durch Verbrennung

Landwirtschafts- und Erwerbsgartenbaubetriebe müssen die Verbrennung von strohigen Abfällen außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen anzeigen.

Beschreibung
Verfahrensablauf
Besondere Hinweise
Fristen
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Gemeinde Güntersleben
Gemeinde Güntersleben

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