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Montag 7:30 - 12:30
Dienstag 7:30 - 12:30
Mittwoch 7:30 - 12:30
Donnerstag 7:30 - 12:30 und 14:00 - 18:00
Freitag 7:30 - 12:30und nach Vereinbarung
Vergabe im kommunalen Bereich; Informationen zur Vergabe von Aufträgen
Der Vergabe von Aufträgen muss eine öffentliche Ausschreibung oder eine beschränkte Ausschreibung mit Teilnahme-Wettbewerb vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände ein anderes Verfahren rechtfertigen.
Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Weiterführende Links
Freigabevermerk
Stand: 18.10.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Gemeinde Güntersleben
Gemeinde Güntersleben