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Dienstag 7:30 - 12:30
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Donnerstag 7:30 - 12:30 und 14:00 - 18:00
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Wahlhelfer; Berufung
Wahlhelfer sind als ehrenamtliche Mitglieder der Wahl- und Briefwahlvorstände zuständig für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen und Abstimmungen und die Ermittlung und Feststellung der Ergebnisse.
Beschreibung
Voraussetzungen
Rechtsgrundlagen
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Freigabevermerk
Stand: 14.04.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Gemeinde Güntersleben
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