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Montag 7:30 - 12:30
Dienstag 7:30 - 12:30
Mittwoch 7:30 - 12:30
Donnerstag 7:30 - 12:30 und 14:00 - 18:00
Freitag 7:30 - 12:30und nach Vereinbarung
Wasser-, Eis- und Murgefahr; Informationen zur Verpflichtung der Gemeinden
Werden zur Abwendung von Wasser-, Eis- und Murgefahr unaufschiebbare Vorkehrungen notwendig, so sind die benachbarten Gemeinden nach ihren Möglichkeiten und auf ihre Kosten zur Unterstützung der bedrohten Gemeinde verpflichtet.
Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Freigabevermerk
Stand: 28.11.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Gemeinde Güntersleben
Gemeinde Güntersleben